Satzung der WGS
Die Satzung widerspiegelt die Grundordnung einer Genossenschaft und ist im Genossenschaftsregister einzutragen. Sie ergänzt die genossenschaftsgesetzlichen Bestimmungen und gibt Auskunft über die Struktur, die Kompetenzen und die Ziele der Genossenschaft. Sie bedarf der Schriftform und enthält unter anderem wichtige Informationen wie:
Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder, Nachschusspflicht in der Insolvenz, Formvorschriften für die Generalversammlung, Form der Bekanntmachung, Höhe des Geschäftsanteils und Anzahl der Geschäftsanteile zur Bildung des Geschäftsguthabens.
Jede Genossenschaft muss einem Verband, dem das Prüfungsrecht verliehen wurde, angehören. Dieser prüft sowohl das Gründungsvorhaben im Interesse der Mitglieder und Gläubiger als auch die wirtschaftliche Entwicklung und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in regelmäßigen Zeitabständen. Er berät seine Mitgliedsgenossenschaften umfassend in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen.
Die Wohnungsbaugenossenschaft Sangerhausen e.G. ist Mitglied im VdWg - Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V., Magdeburg, der wiederum im GdW - Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Berlin organisiert ist.
Aufsichtsrat
Herr Grünewald |
Vorsitzender |
Frau Ullrich |
stellvertretende Vorsitzende |
Frau Pflüger |
Schriftführerin |
Frau Görlich |
Mitglied |
Herr Götz |
Mitglied |
Herr Schmiedl |
Mitglied |