Über 120 Jahre „Genossenschaftliches Wohnen“ in Sangerhausen erfüllt uns mit Stolz

Mit der Gründung der Genossenschaft im Jahr 1900 - als Bau- und Sparverein in Sangerhausen - wurden die Grundsätze „Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Selbstverwaltung“ manifestiert. Diese gelten bis zum heutigen Tage. Unsere Substanz, die genossenschaftlichen Werte, überdauern den Wandel der Zeit und bieten Sicherheit und Verlässlichkeit auch in unruhigen Zeiten. Darauf hat Herr Ronald Meißner, Verbandsdirektor des Verbandes der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V., schon in seinem Grußwort zur Chronik zum 110jährigen Jubiläum hingewiesen: „Der Geist der freien Genossenschaft ist der Geist der modernen Gesellschaft – so formulierte es der Genossenschaftspionier Herman Schulze Delitzsch, der Begründer des Genossenschaftsgesetzes. Diese Aussage hat auch heute nichts von Aktualität eingebüßt, und die Wohnungsbaugenossenschaft Sangerhausen e.G. liefert den Beweis dafür: Wohnungsgenossenschaften haben Zukunft, Wohnungsgenossenschaften sind Zukunft“.

Der Start in die Marktwirtschaft und die Umwandlung der "AWG Thomas Müntzer" in das heutige Unternehmen "Wohnungsbaugenossenschaft Sangerhausen e.G." ging nicht ohne Turbulenzen vor sich. Auf der Vertreterversammlung am 13. Dezember 1990 wurde die neue Satzung beschlossen. Seitdem trägt das Unternehmen den Namen "Wohnungsbaugenossenschaft Sangerhausen e.G.". Die Eintragung in das Genossenschaftsregister erfolgte am 21.10.1991.

Parallel zur Industrialisierung im 19. Jahrhundert entwickelte sich das Genossenschaftswesen

Es ist eine Geschichte von Menschen, die sich gegen Not und Elend zur Wehr setzten. Viele Schwache verbündeten sich, weil sie erkannten, dass der Einzelne wirtschaftlich nichts, ein Verband wie die Genossenschaft aber mächtig sein konnte. Dieser Grundgedanke ist im § 1 des Genossenschaftsgesetzes als Förderauftrag festgeschrieben. Aus diesem Förderungsprinzip resultiert das Identitätsprinzip, das wie folgt lautet: "Die Mitglieder einer Genossenschaft haben eine Doppelfunktion: Sie sind wirtschaftliche Träger der Genossenschaft einerseits und Nutzer ihrer Wohnungen andererseits. Eine tragende Säule der Genossenschaft ist das demokratische Prinzip. Die Stimmrechte der Mitglieder werden nicht aus der Höhe ihrer Kapitalbeteiligung abgeleitet, sondern es gilt: 1 Mitglied = 1 Stimme.

Auf dieser Basis werden bis heute grundlegende Entscheidungen wie die Feststellung des Jahresabschlusses, die Wahl des Aufsichtsrates, die Änderung der Satzung oder die Erhöhung der Genossenschaftsanteile nur in der General- bzw. Vertreterversammlung als höchstem Beschluss- und Kontrollorgan gefällt. Das Solidaritätsprinzip der Genossenschaften enthält alle Merkmale der demokratischen Kompromissfähigkeit. Die Gesamtheit aller Genossenschaftsmitglieder bedeutet keine bloße Addition von Einzelinteressen. Der Weg, ein wirtschaftliches Ziel zu erreichen, wird zwar von allen gemeinsam bestimmt, aber von keinem allein vorgegeben.

Die WGS ist heute ein modernes Unternehmen, das einerseits wirtschaftlichen Erfolg anstrebt, andererseits auch in seiner Funktion als Genossenschaft die sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder berücksichtigt. Die WGS wird auch in Zukunft diese Balance aufrechterhalten.

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